Skip to main content
Netzwerkdurchsetzungsgesetz

NetzDG Transparenzbericht

In diesem NetzDG-Transparenzbericht („NetzDG-Bericht“) stellt TikTok Informationen zum Umgang mit inhaltsbezogenen Nutzerbeschwerden und dem Entfernen bzw. Sperren solcher Inhalte gemäß dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz („NetzDG“) in Deutschland zur Verfügung.

A. Einführung

TikTok ist eine Plattform für kurzformatige Videos auf dem Smartphone. Unsere Mission ist es, Inspiration in das Leben der Menschen zu bringen und dadurch zu bereichern, indem wir ihnen eine Plattform bieten, auf der sie ihrer Kreativität Ausdruck verleihen und die ihnen authentische, und positive Erfahrungen vermittelt. Oberste Priorität von TikTok ist die Förderung eines sicheren, positiven App-Erlebnisses. Wir setzen alles daran, TikTok zu einem sicheren Ort für jedermann zu machen. Dieser NetzDG-Bericht enthält Informationen hinsichtlich unserer Beschwerdeverfahren in Bezug auf das NetzDG und unserem Umgang mit dem Löschen bzw. Sperren von Inhalten. Zudem werden Daten zur Anzahl von Beschwerden und dem Löschen bzw. Sperren gemeldeter Inhalte unter Gesichtspunkten des NetzDG offengelegt. Das NetzDG fordert von bestimmten Online-Dienstleistern in Deutschland („NetzDG-Betreiber“) die Einrichtung eines wirksamen und transparenten Verfahrens zum Umgang mit Beschwerden zu nutzergenerierten Inhalten:

  • Gemeldete, offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden durch den NetzDG-Betreiber entfernt bzw. der Zugang zu ihnen in Deutschland gesperrt werden.
  • Ist der gemeldete Inhalt nicht offensichtlich rechtswidrig, hat der NetzDG-Betreiber im Allgemeinen bis zu sieben Tage Zeit, um zu entscheiden, ob der betreffende Inhalt rechtswidrig ist und entfernt bzw. der Zugang zu ihm gesperrt werden muss.
  • In Ausnahmefällen kann ein gemeldeter Inhalt auch erst nach mehr als sieben Tagen entfernt bzw. der Zugang zu ihm gesperrt werden.

Ob ein gemeldeter Inhalt entfernt bzw. der Zugang zu ihm gesperrt werden muss, hängt davon ab, ob der fragliche Inhalt unter zumindest eine der 21, im NetzDG aufgelisteten Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches („NetzDG-Straftaten“) fällt:

  • § 86 StGB – Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
  • § 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • § 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • § 91 StGB – Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • § 100a StGB – Landesverräterische Fälschung
  • § 111 StGB – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • § 126 StGB – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • § 129 StGB – Bildung krimineller Vereinigungen
  • § 129a StGB – Bildung terroristischer Vereinigungen
  • § 129b StGB – Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung
  • § 130 StGB – Volksverhetzung
  • § 131 StGB – Gewaltdarstellung
  • § 140 StGB – Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 166 StGB – Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  • § 184b StGB in Verbindung mit 184d StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
  • § 185 StGB – Beleidigung
  • § 186 StGB – Üble Nachrede
  • § 187 StGB – Verleumdung
  • § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
  • § 241 StGB – Bedrohung
  • § 269 StGB – Fälschung beweiserheblicher Daten

Gemäß dem NetzDG sind NetzDG-Betreiber zudem verpflichtet, zweimal jährlich NetzDG-Berichte mit Daten zu NetzDG-bezogenen Verfahren sowie zu der Anzahl von Meldungen und entfernter bzw. gesperrter Inhalte zu veröffentlichen.

B. Allgemeiner Überblick über unsere Anstrengungen, kriminelle Aktivitäten auf unserer Plattform zu verhindern

TikTok ist eine Plattform, auf der Menschen ihrer Kreativität Ausdruck geben und die ihnen authentische, positive und freudige Erfahrungen bietet. Darüber hinaus ist es eine globale Community von Menschen, die unterhaltsame und inspirierende Erfahrungen miteinander teilen möchten. Um TikTok zu einem sicheren Ort für jeden einzelnen zu machen, nehmen wir die Moderation von Inhalten ernst. In Deutschland verfolgen wir bei der Moderation von Inhalten eine Strategie, die aus zwei Strängen besteht: Erstens wenden wir unsere TikTok Community-Richtlinien (,,Community-Richtlinien”oder “Gemeinschaftsrichtlinien”) an. Sie sind ein Verhaltenskodex für eine sichere, freundliche und auf Vertrauen basierende Umgebung auf TikTok. Unsere Community-Richtlinien wurden entwickelt, um Vertrauen, Respekt und eine positive Umgebung in der App zu fördern. Wir erwarten, dass alle Nutzer*innen diese Community-Richtlinien respektieren, damit TikTok weiterhin eine unterhaltsame, freundliche und sichere Umgebung für alle Nutzer*innen bleibt. Wir haben in unseren Community-Richtlinien klare Regeln aufgestellt, die definieren, was auf TikTok erstellt, veröffentlicht oder geteilt werden darf und was nicht. Diese Community-Richtlinien gelten weltweit für sämtliche Inhalte und werden unter Einbezug örtlicher rechtlicher Vorgaben und Normen (beispielsweise deutscher Strafrechtsnormen) umgesetzt. Unsere Community-Richtlinien verbieten eine Reihe unerwünschter oder gefährdender Inhalte. Dies schließt Inhalte ein, die

  • gefährdend sind
  • provozierend oder schockierend sind
  • diskriminierend sind oder Hassrede darstelle
  • bestimmte Arten von Nacktheit oder sexuelle Aktivitäten darstellen
  • sexuell eindeutige Inhalte in Bezug auf Minderjährige enthalten
  • eine Belästigung oder Cyber-Mobbing darstellen
  • Vortäuschungen, Spam-Mails oder anderweitig irreführende Inhalte enthalten
  • Rechte an geistigem Eigentum verletzen oder
  • sich auf böswillige Aktivitäten beziehen.

Wir prüfen gemeldete Inhalte sorgfältig anhand unserer Community-Richtlinien. Wir entfernen Inhalte regelmäßig weltweit, die gegen unsere Community-Richtlinien verstoßen. Darüber hinaus entfernen oder sperren wir die Konten von Nutzern*innen, die an schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen beteiligt sind. Zweitens haben wir spezifische Moderationsrichtlinien erstellt, die auf den NetzDG-Straftaten („NetzDG-Richtlinien“) basieren. Diese NetzDG-Richtlinien unterstützen unser NetzDG-Moderationsteam bei der Prüfung und Eskalation von gemeldeten Inhalten. Inhalte, die uns gemäß unserer NetzDG-Meldewege zur Kenntnis gebracht werden, werden entsprechend unseren Community-Richtlinien und unseren NetzDG-Richtlinien geprüft (wie unter D. näher ausgeführt).

C. Darstellung der Mechanismen zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

TikTok-Nutzer*innen in Deutschland („Beschwerdeführer*innen“) können Videos und Kommentare („NetzDG-Beschwerde“) mittels der Meldewege innerhalb der TikTok App („App-Meldewege“) und/oder mittels unseres NetzDG-Webformulars auf unserer TikTok-Webseite („NetzDG-Webformular“) an uns melden. Um eine NetzDG-Beschwerde einzureichen, bitten wir Beschwerdeführer*innen darum,

  1. eine E-Mailadresse anzugeben (verpflichtend für das Einreichen von NetzDG-Beschwerden mittels des NetzDG-Webformulars);
  2. anzugeben, ob es sich um Nutzer*innen oder eine Beschwerdestelle handelt (verpflichtend sowohl für die Einreichung von NetzDG-Beschwerden mittels der App-Meldewege als auch mittels des NetzDG-Webformulars),
  3. die jeweilige NetzDG-Straftat auszuwählen, die verletzt sein soll (verpflichtend sowohl für die Einreichung von NetzDG-Beschwerden mittels des App-Meldeweges als auch des NetzDG-Webformulars),
  4. Zusatzinformationen bezüglich ihrer Anfrage bereitzustellen (verpflichtend für die Einreichung einer NetzDG-Beschwerde mittels des NetzDG-Webformulars; optional für die Einreichung über den App-Meldeweg) und
  5. zu bestätigen, dass die Informationen in der NetzDG-Beschwerde wahr und fehlerfrei sind (verpflichtend sowohl für die Einreichung von NetzDG-Beschwerden mittels des App-Meldeweges als auch des NetzDG-Webformulars).

Sobald die NetzDG-Beschwerde eingereicht wurde, wird sie, wie unten beschrieben, an unsere Moderationsteams weitergeleitet. Im Einzelnen:

1. Einreichen von NetzDG-Beschwerden innerhalb der TikTok App

Wir ermöglichen es Beschwerdeführern*innen , NetzDG-Beschwerden über Videos und Kommentare einzureichen. Der App-Meldemechanismus steht nur angemeldeten TikTok-Nutzer*innen zur Verfügung. TikTok-Nutzer*innen, die nicht angemeldet sind oder kein TikTok-Konto besitzen, leiten wir auf das NetzDG-Webformular weiter, um eine NetzDG-Beschwerde einzureichen.

1.1 Mechanismus zur Einreichung von NetzDG-Beschwerden in Bezug auf Videos

Das Verfahren für die Meldung von Videos findet man unter dem Symbol „Teilen“ direkt neben jedem Video in der TikTok-App. Beschwerdeführer*innen können aus verschiedenen Kategorien den Grund für die Einreichung einer Meldung auswählen. Zu diesen Kategorien gehört auch das NetzDG. Um ein Video zu melden, müssen Beschwerdeführer*innen zunächst das Symbol „Teilen“ anklicken. Dadurch öffnen sich verschiedene Funktionen zum Teilen von Inhalten sowie eine Melde-Option unter dem Reiter „Melden“. Wenn sich Beschwerdeführer*innen dazu entscheiden, den Inhalt zu melden, werden sie aufgefordert, den Grund für die Meldung anzugeben. Um den Prozess für die Meldung des Inhalts zu vereinfachen, haben wir verschiedene Kategorien eingerichtet, wozu sowohl Kategorien unserer Community-Richtlinien als auch die Kategorie “Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ zählen:

  • Selbstverletzung
  • Belästigung oder Mobbing
  • Pornografie
  • Gewalt oder Schaden
  • Spam
  • Copyright-Verletzung
  • Hassrede
  • Terrorismus
  • Werbung für Drogen oder Waffen
  • Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz
  • Andere (hier können Beschwerdeführer*innen andere Gründe angeben)

Entscheiden sich Beschwerdeführer*innen dazu, ein Video unter der Kategorie „Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ zu melden, müssen sie zunächst angeben, ob er/sie Nutzerin*innen oder eine Beschwerdestelle sind. Damit Beschwerdeführer*innen ihre NetzDG-Beschwerde einfacher einordnen können, haben wir die NetzDG-Straftaten in sieben NetzDG-Kategorien gruppiert. Wir glauben, dass diese Kategorisierung der NetzDG-Straften Beschwerdeführer*innen das Melden von Inhalten erleichtert, die ihrer Meinung nach gegen NetzDG-Straftaten verstoßen. Wir haben die NetzDG-Straftaten in folgende Kategorien gruppiert:

  • Hass schürende/ verfassungswidrige Inhalte
    • § 86 StGB – Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
    • § 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
    • § 130 StGB – Volksverhetzung
  • Terrorismus
    • § 129a StGB – Bildung terroristischer Vereinigungen
    • § 129b StGB – Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung
  • Gewalt/Bedrohung/Aufforderung zu Straftaten
    • § 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
    • § 91 StGB – Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
    • § 111 StGB – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
    • § 126 StGB – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
    • § 129 StGB – Bildung krimineller Vereinigungen
    • § 131 StGB – Gewaltdarstellung
    • § 140 StGB – Belohnung und Billigung von Straftaten
    • § 241 StGB – Bedrohung
  • Sexueller Missbrauch von Kindern
    • § 184b StGB in Verbindung mit 184d StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
  • Beleidigung/Üble Nachrede
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
    • § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
  • Fälschung

Sobald Beschwerdeführer*innen eine dieser Kategorien ausgewählt haben, werden sie aufgefordert, eine der NetzDG-Straftaten auszuwählen, die in den oben genannten Kategorien zusammengefasst sind. In dem letzten Schritt können Beschwerdeführer*innen der NetzDG-Beschwerde eine Erklärung beifügen, aus der detailliert hervorgeht, warum Beschwerdeführer*innen der Auffassung sind, dass der betreffende Inhalt unzulässig ist. Beschwerdeführer*innen müssen zudem bestätigen, dass die Informationen in der NetzDG-Beschwerde wahr und fehlerfrei sind. Mit einem Klick auf „Abschicken“ übermitteln Beschwerdeführer*innen die NetzDG-Beschwerde an uns.

1.2 Meldung von Kommentaren

Angemeldete TikTok-Nutzer*innen können darüber hinaus Kommentare melden, von denen sie glauben, dass sie gegen NetzDG-Straftaten verstoßen. Nicht angemeldete TikTok-Nutzer*innen oder Nutzer*innen ohne TikTok-Konto leiten wir auf unser NetzDG-Webformular weiter, damit sie eine NetzDG-Beschwerde einreichen können. Um einen solchen Kommentar in der TikTok-App zu melden, müssen Beschwerdeführer*innen den betreffenden Kommentar antippen. Durch längeres Tippen auf den Kommentar öffnet sich ein Fenster, dass es Beschwerdeführer*innen ermöglicht, den entsprechenden Kommentar zu melden. Wie auch bei der Einreichung von NetzDG-Beschwerden in Bezug auf Videos werden Beschwerdeführer*innen gebeten:

  • anzugeben, ob es sich bei ihnen um Nutzer*innen oder eine Beschwerdestelle handelt,
  • eine Kategorie und eine NetzDG-Straftat auszuwählen, und
  • zu erklären, dass die Informationen in der NetzDG-Beschwerde wahr und fehlerfrei sind.

2. NetzDG-Webformular

Unser NetzDG-Webformular steht auf der TikTok-Webseite zur Verfügung. Den Link zu dem NetzDG-Webformular findet man in der Fußzeile unserer Webseite unter der Kategorie „Support“. Durch Anklicken des Links „NetzDG“ gelangt man auf eine Webseite, die weitere Erläuterungen zu dem NetzDG sowie einen Link zu unserem NetzDG-Webformular enthält. Um eine NetzDG-Beschwerde einzureichen, bitten wir Beschwerdeführer*innen darum,

  • eine E-Mail-Adresse anzugeben,
  • anzugeben, ob es sich bei ihnen um Nutzer*innen oder eine Beschwerdestelle handelt,
  • einen Nachweis hinsichtlich des mutmaßlich rechtswidrigen Inhaltes hinzuzufügen,
  • die NetzDG-Straftat auszuwählen, gegen die nach ihrer Meinung verstoßen wird,
  • zu begründen, warum sie der Meinung sind, dass ein Verstoß gegen die ausgewählte NetzDG-Straftat vorliegt, und
  • zu bestätigen, dass die Informationen in der NetzDG-Beschwerde der Wahrheit entsprechen.

D. Unser Ansatz zur Überprüfung gemeldeter Inhalte

Sobald uns über unsere NetzDG-Meldewege eine NetzDG-Beschwerde erreicht, prüfen unsere Moderationsteams die NetzDG-Beschwerde und den mutmaßlich rechtswidrigen Inhalt sorgfältig sowohl gemäß unserer Community-Richtlinien als auch unserer NetzDG-Richtlinien:

  • Verstoß gegen Community-Richtlinien: Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass der gemeldete Inhalt gegen unsere Community-Richtlinien verstößt, wird dieser regelmäßig global entfernt. Zudem können sich unsere Moderationsteams bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen zu weiteren Maßnahmen wie der Löschung oder Sperrung eines TikTok-Kontos entschließen.
  • Verstoß gegen NetzDG-Richtlinien: Wenn der gemeldete Inhalt nur gegen NetzDG-Richtlinien verstößt, wird der Zugang zu diesem Inhalt in Deutschland gesperrt.
  • Verstoß gegen Community-Richtlinien und NetzDG-Richtlinien: Wenn der gemeldete Inhalt sowohl gegen unsere Community-Richtlinien als auch gegen die NetzDG-Richtlinien verstößt, werden wir diesen Inhalt regelmäßig global entfernen; zumindest sperren wir aber den Zugang zu diesem Inhalt in Deutschland. Zudem können sich unsere Moderationsteams bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen zu weiteren Maßnahmen wie der Löschung oder Sperrung eines TikTok-Kontos entschließen.

1. Organisationsstruktur.

Wir nehmen die Moderation von Inhalten bei TikTok ernst. In den Moderationsprozess sind mehrere Abteilungen involviert. Dazu zählen insbesondere das Trust und Safety Team (wozu unser Product Policy Team und unsere Moderationsteams zählen), das Public Policy Team und die Rechtsabteilung:

  • Unser Product Policy-Team entwickelt unserer Community-Richtlinien und darauf basierende Moderationsrichtlinien, die klare Regeln dafür festlegen, was auf TikTok erlaubt und was verboten ist.
  • Unsere Moderationsteams sind für die Moderation von Inhalten zuständig. Zu unseren Moderationsteams gehören Tausende von Menschen, die rund um die Uhr (24/7/365) und rund um den Globus in unterschiedlichen Zeitzonen (einschließlich Deutschland) Inhalte sorgfältig moderieren. Diese Teams überprüfen Inhalte und treffen Entscheidungen zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Qualitätssicherungsmaßnahmen stellen richtige Moderationsentscheidungen sicher. Diese Teams decken ein breites Spektrum an Sprachen ab. Zu ihnen gehören auch deutsche Muttersprachler, die deutschsprachige Inhalte abdecken.
  • Unsere Rechtsabteilung berät aus rechtlicher Sicht beispielsweise im Hinblick auf eskalierte Moderationsfällen. Zudem unterstützt unsere Rechtsabteilung unser Product Policy Team bei der Entwicklung unserer Community-Richtlinien und den darauf basierenden Moderationsrichtlinien.

Zusätzlich haben wir ein spezielles NetzDG-Moderationsteam (“NetzDG-Moderationsteam“) eingerichtet. Im Berichtszeitraum waren elf Teammitglieder mit der Überprüfung von NetzDG-Beschwerden befasst:

  • Fünf Teammitglieder haben NetzDG-Beschwerden geprüft, die von zwei Teamleitern überwacht werden („NetzDG-Prüfer*innen“). Diese NetzDG-Prüfer*innen sind bei einem externen Dienstleister angestellt. Alle NetzDG-Prüfer*innen sprechen fließend Deutsch. Die meisten sind deutsche Muttersprachler*innen, sprechen aber auch andere Sprachen. Alle haben sowohl NetzDG-Schulungen als auch Schulungen im Zusammenhang mit unseren Community-Richtlinien absolviert. Sie wurden für die Überprüfung von NetzDG-Beschwerden ausgewählt, weil sie bei der Moderation von Fällen im Zusammenhang mit den Community-Richtlinien durchweg gute Ergebnisse erzielt haben.
  • Zwei Teammitglieder haben Qualitätsprüfungen durchgeführt („NetzDG-Qualitätsprüfer*innen“). NetzDG-Qualitätsprüfer sind unsere Mitarbeiter*innen.
  • Darüber hinaus wurde unsere NetzDG-bezogene Moderationstätigkeit von einem bei uns angestellten deutschen Syndikusrechtsanwalt mit umfassenden Kenntnissen im Bereich der Moderation von Inhalten und einem Mitglied des Product Policy Teams unterstützt. An diese beiden Mitarbeiter wurden komplexe NetzDG-Beschwerdefälle eskaliert. Wenn in solchen komplexen NetzDG-Beschwerdefällen zudem eine externe Beratung erforderlich war, berieten sie sich mit einer spezialisierten externen Rechtsanwaltskanzlei.

Das NetzDG-Moderationsteam wird darüber hinaus bei Sprachen wie Französisch, Niederländisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Arabisch, Türkisch und Persisch von Mitgliedern unserer Moderationsteams unterstützt. Diese sind nicht in der oben angegebenen Anzahl von Mitgliedern des NetzDG-Moderationsteams eingerechnet.

2. NetzDG-Moderationsprozess

NetzDG-Prüfer*innen prüfen NetzDG-Beschwerden in täglichen Schichten, sieben Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr. NetzDG-Beschwerden werden gleichzeitig auf unsere NetzDG-Richtlinien und Community-Richtlinien geprüft. NetzDG-Prüfer*innen prüfen NetzDG-Beschwerden entsprechend unseren NetzDG-Richtlinien, während unsere Moderationsteams die NetzDG-Beschwerde überprüfen, um zu ermitteln, ob der gemeldete Inhalt gegen unsere Community-Richtlinien verstößt. Diese Moderation läuft folgendermaßen ab:

  • Wird eine NetzDG-Beschwerde eingereicht, wird die Beschwerde innerhalb von 24 Stunden durch die NetzDG-Prüfer*innen geprüft:
    • Verstößt der gemeldete Inhalt nicht gegen unsere NetzDG-Richtlinien, wird dieser Inhalt im Rahmen des NetzDG-Moderationsprozesses durch NetzDG-Prüfer*innen genehmigt. Das heißt, es werden keine Maßnahmen auf Basis eines Verstoßes gegen eine NetzDG-Straftat durchgeführt.
  • Verstößt der gemeldete Inhalt gegen unsere NetzDG-Richtlinien, wird dieser Inhalt im Rahmen des NetzDG-Moderationsprozesses durch NetzDG-Prüfer*innen als Verstoß gekennzeichnet. Verstößt der gemeldete Inhalt nur gegen unsere NetzDG-Richtlinien, wird der Zugang zu diesem Inhalt in Deutschland gesperrt. Verstößt er auch gegen unsere Community-Richtlinien, wird er regelmäßig weltweit entfernt.
  • Ist der gemeldete Inhalt komplex oder sind sich NetzDG-Prüfer*innen nicht sicher, ob ein Verstoß gegen eine NetzDG-Straftat vorliegt, eskalieren NetzDG-Prüfer*innen die betreffende NetzDG-Beschwerde zur nächsten Stufe des NetzDG-Moderationsprozesses.
  • Eskalierte NetzDG-Beschwerden werden durch unseren Syndikusrechtsanwalt und das Mitglied des Product Policy Teams geprüft. Bestehen Zweifel, wird der Rat einer spezialisierten externen Rechtsanwaltskanzlei eingeholt.
  • Um zu gewährleisten, dass NetzDG-Prüfer*innen unseren NetzDG-Moderationsprozess richtig anwenden, haben wir einen Qualitätsmanagementprozess eingeführt. NetzDG-Qualitätsprüfer*innen bewerten die Entscheidungen der NetzDG-Prüfer*innen und geben in wöchentlichen Feedback-Sitzungen individualisierte und aggregierte Rückmeldungen.

3. Schulung und Support

Regelmäßige Schulungen stellen sicher, dass unsere Moderator*innen und NetzDG-Prüfer*innen Maßnahmen in Übereinstimmung mit unseren Community- bzw. NetzDG-Richtlinien durchführen:

  • Die Schulungen der Moderationsteams umfassen eine Vielzahl von Hintergrundmaterialien und vermitteln Hinweise zum Umgang mit Beschwerden von Nutzer*innen. Das Material wird regelmäßig aktualisiert und gibt unseren Moderationsteams umfassende Hilfsmittel an die Hand. Bevor neue Mitarbeiter*innen die Aufgaben eines Moderators/einer Moderatorin übernehmen, nehmen sie an einer Schulung zu unseren Community-Richtlinien und den darauf basierenden Moderationsrichtlinien teil.
  • Alle NetzDG-Prüfer*innen haben die oben beschriebenen Schulungen für das Moderationsteam durchlaufen. Zudem erhalten sie NetzDG-Schulungen zu unseren NetzDG-Richtlinien einschließlich detaillierter Hintergrundinformationen zu dem NetzDG sowie den NetzDG-Straftaten. NetzDG-bezogene Schulungen werden durch unseren Syndikusrechtsanwalt sowie dem Product Policy Teammitglied durchgeführt. Darüber hinaus erfolgen Rückmeldungen in wöchentlichen Feedback-Sitzungen bzw. in Echtzeit, wenn es Fragen seitens der NetzDG-Prüfer*innen gibt.

NetzDG-Prüfer*innen haben Zugang zu psychologischen Betreuungstrainings, speziell geschulte Therapeuten vor Ort, die das emotionale Wohlbefinden unterstützten, sowie zu Gruppen-therapieangeboten.

4. Maßnahmen zur Unterrichtung von Beschwerdeführer*innen und Nutzer*innen, die beanstandete Inhalte hochgeladen haben

Beschwerdeführer*innen erhalten eine Bestätigung, nachdem sie eine NetzDG-Beschwerde eingereicht haben:

  • Wurde die NetzDG-Beschwerde über das NetzDG-Webformular eingereicht, erfolgt die Bestätigung per E-Mail an die E-Mailadresse, welche die Beschwerdeführer*innen angegeben haben.
  • Wurde die NetzDG-Beschwerde über den App-Meldeweg eingereicht, erfolgt die Bestätigung über eine In-App-Benachrichtigung.

Die Bestätigung besagt, dass wir die NetzDG-Beschwerde erhalten haben und diese sich in Überprüfung befindet. Sobald die NetzDG-Beschwerde geprüft wurde, senden wir Beschwerdeführer*innen eine Nachricht, in der wir sie über unsere Entscheidung und die Gründe dafür informieren, dass wir

  • keine Maßnahmen ergriffen haben, weil wir keinen Verstoß gegen geltende Gesetze (= NetzDG-Straftaten) und unsere Community-Richtlinien erkennen konnten,
  • den Zugang zu einem Inhalt in Deutschland wegen eines Verstoßes gegen geltende Gesetze (= NetzDG-Straftaten) gesperrt haben oder
  • den Inhalt wegen eines Verstoßes gegen geltende Gesetze (= NetzDG-Straftaten) und gegen unsere Community-Richtlinien entfernt haben.

Wenn wir Inhalte global entfernen oder den Zugang dazu in Deutschland sperren, senden wir zudem eine Benachrichtigung an Nutzer*innen, die den betroffenen Inhalt hochgeladen haben und informieren sie darüber, dass der Inhalt gelöscht bzw. gesperrt wurde.

E. Anzahl von NetzDG-Beschwerden

1. Anzahl der NetzDG-Beschwerden, aufgeschlüsselt nach der Art der Beschwerdeführer*innen und NetzDG-Straftat

Die folgende Übersicht zeigt die Anzahl der NetzDG-Beschwerden, die wir im Berichtszeitraum erhalten haben, aufgeschlüsselt nach der Art der Beschwerdeführer*innen (Nutzer*innen und Beschwerdestellen) und NetzDG-Straftat. Die Angaben zu der Art der Beschwerdeführer*innen basieren auf der Einstufung der Beschwerdeführer*innen bei der Meldung. Wir können nicht verifizieren, ob Beschwerdeführer*innen, die Beschwerdestelle auswählen, tatsächlich Mitglied einer Beschwerdestelle sind.

NetzDG StraftatNutzer/inBeschwerdestelle
§ 86 – Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen5516
§ 86a – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen3010
§ 89a – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat47
§ 91 – Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat56
§ 100a – Landesverräterische Fälschung2918
§ 111 – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten2319
§ 126 – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten62
§ 129 – Bildung krimineller Vereinigungen23
§ 129a – Bildung terroristischer Vereinigungen135
§ 129b – Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung1110
§ 130 – Volksverhetzung3616
§ 131 – Gewaltdarstellung8311
§ 140 – Belohnung und Billigung von Straftaten42
§ 166 – Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen26
§ 184b – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften5519
§ 185 – Beleidigunge6426
§ 186 – Üble Nachrede286
§ 187 – Verleumdung1618
§ 201a – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen1386
§ 241 – Bedrohung481
§ 269 – Fälschung beweiserheblicher Daten10847
Total716334

2. Anzahl der Beschwerden, die zur Entfernung oder Sperrung des jeweiligen Inhalts geführt haben, aufgeschlüsselt nach der Art der Beschwerdeführer*innen und NetzDG-Straftat

Die folgende Übersicht zeigt, wie viele NetzDG-Beschwerden wir im Berichtszeitraum erhalten haben, die zu einer Entfernung oder Sperrung geführt haben, und zwar aufgeschlüsselt nach der Art der Beschwerdeführer*innen (Nutzer*innen oder Beschwerdestelle) und NetzDG-Straftat. Die Angaben zu der Art der Beschwerdeführer*innen basieren auf der Einstufung der Beschwerdeführer*innen bei der Meldung. Wir können nicht verifizieren, ob Beschwerdeführer*innen, die Beschwerdestelle auswählen, tatsächlich Mitglied einer Beschwerdestelle sind.

NetzDG StraftatNutzer/inBeschwerdestelle
§ 86 – Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen140
§ 86a – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen80
§ 89a – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat01
§ 91 – Anleitung zur Begehung einer schwere staatsgefährdenden Gewalttat01
§ 100a – Landesverräterische Fälschung00
§ 111 – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten00
§ 126 – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten00
129 – Bildung krimineller Vereinigungen00
§ 129a – Bildung terroristischer Vereinigungen00
§ 129b – Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung00
§ 130 – Volksverhetzung51
§ 131 – Gewaltdarstellung30
§ 140 – Belohnung und Billigung von Straftaten00
§ 166 – Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen01
§ 184b – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften10
§ 185 – Beleidigung30
§ 186 – Üble Nachrede11
§ 187 – Verleumdung10
§ 201a – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen26
§ 241 – Bedrohung00
§ 269 – Fälschung beweiserheblicher Daten10
Total3911

3. Zeitrahmen für die Entfernung oder Sperrung von Inhalten, aufgeschlüsselt nach NetzDG-Straftat, Zeitrahmen und Art der Beschwerdeführer*innen

Die folgenden Übersichten beschreiben die Zeitspanne zwischen dem Eingang der NetzDG-Beschwerden und der Ergreifung von Maßnahmen. Die Übersichten unterscheiden zwischen der Art des Beschwerdeführer*innen (Nutzer*innen oder Beschwerdestelle). Die Angaben zu der Art der Beschwerdeführer*innen basieren auf der Einstufung der Beschwerdeführer*innen bei der Meldung. Wir können nicht verifizieren, ob Beschwerdeführer*innen, die Beschwerdestelle auswählen, tatsächlich Mitglied einer Beschwerdestelle sind.

3.1 Einreichung durch Nutzer*innen
NetzDG Straftat< 24 Stunden24 – 48 Stunden48 Stunden – 7 Tage7 Tage >
§ 86 – Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen13010
§ 86a – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen7100
§ 89a – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat0000
§ 91 – Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat0000
§ 100a – Landesverräterische Fälschung0000
§ 111 – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten0000
§ 126 – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten0000
§ 129 – Bildung krimineller Vereinigungen0000
§ 129a – Bildung terroristischer Vereinigungen0000
§ 129b – Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung0000
§ 130 – Volksverhetzung2120
§ 131 – Gewaltdarstellung3000
§ 140 – Belohnung und Billigung von Straftaten0000
§ 166 – Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen0000
§ 184b – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften1000
§ 185 – Beleidigung3000
§ 186 – Üble Nachrede1000
§ 187 – Verleumdung1000
§ 201a – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen0200
§ 241 – Bedrohung0000
§ 269 – Fälschung beweiserheblicher Daten1000
Total3243
3.2 Einreichung durch Beschwerdestellen
NetzDG Straftat< 24 Stunden24 – 48 Stunden48 Stunden – 7 Tage7 Tage >
§ 86 – Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen0000
§ 86a – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen0000
§ 89a – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat1000
§ 91 – Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat1000
§ 100a – Landesverräterische Fälschung0000
§ 111 – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten0000
§ 126 – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten0000
§ 129 – Bildung krimineller Vereinigungen0000
§ 129a – Bildung terroristischer Vereinigungen0000
§ 129b – Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung0000
§ 130 – Volksverhetzung1000
§ 131 – Gewaltdarstellung0000
§ 140 – Belohnung und Billigung von Straftaten0000
§ 166 – Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen1000
§ 184b – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften0000
§ 185 – Beleidigung0000
§ 186 – Üble Nachrede1000
§ 187 – Verleumdung0000
§ 201a – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen5010
§ 241 – Bedrohung0000
§ 269 – Fälschung beweiserheblicher Daten0000
Total1001

4. Beratung durch externe Stelle

In komplexen Fällen haben wir uns durch eine spezialisierte externe Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen. Dies war im Berichtszeitraum bei sechs NetzDG-Beschwerden der Fall.

5. Mitgliedschaft in Branchenverbänden

Im Berichtszeitraum war TikTok nicht Mitglied eines Branchenverbands in Deutschland.

War das hilfreich?

thumps upJathumps downNein