#gehalt
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Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll die Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende also entsprechend weniger raus – wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe.
Der Arbeitgeber kann sich die Energiepreispauschale über die Lohnsteuer-Anmeldung zurückholen, indem er den ausgezahlten Betrag für die Energiepreispauschale an seinen Arbeitnehmer vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnimmt.
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Der Arbeitgeber kann sich die Energiepreispauschale über die Lohnsteuer-Anmeldung zurückholen, indem er den ausgezahlten Betrag für die Energiepreispauschale an seinen Arbeitnehmer vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnimmt.
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